Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen
I. Allgemeines (Geltungsbereich)
Kaufverträge zwischen uns und dem Kunden kommen ausschließlich unter Zugrundelegung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Zustandekommen des Vertrages zwischen uns und dem Kunden, die Abwicklung von geschlossenen Verträgen und die wechselseitigen Rechte und Pflichten. Für die Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt des Abschlusses des Kaufvertrages gültigen Fassung. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden zurückgewiesen. Diese werden nur dann wirksam, wenn sie durch uns ausdrücklich schriftlich bestätigt werden.
II. Vertragsschluss
Unsere Angebote sind stets freibleibend.
Erteilte Aufträge bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unsere schriftlichen Bestätigung. Postalisch oder telefonisch erteilte Aufträge werden nur dann angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Vertragsabschlüsse und sonstige Vereinbarungen, insbesondere Kostenvoranschläge werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich. Mündliche Nebenabreden oder Zusicherungen, die über den schriftlichen Kaufvertrag oder die Katalogangaben hinausgehen, bedürfen stets unserer schriftlichen Bestätigung. Dies gilt auch, wenn mündliche Nebenabreden oder Zusicherungen von unseren Mitarbeitern abgegeben werden.
III. Preise
Es gilt jeweils der Katalogpreis in der zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.
Alle im Katalog genannten Preise verstehen sich ohne die gesetzliche Mehrwertsteuer.
Die Preise gelten nur innerhalb von Deutschland.
IV. Technische Ausrüstung
Für die Kaufsache gelten die im Katalog beschriebenen bzw. die sich aus dem Angebot ergebenden technischen Ausführungen. Angaben über Maße, Gewichte, Fassungsvermögen, Leistungen, Farbe etc. sind bloße Richtwerte. Technische Änderungen im Sinne eines technischen Fortschritts sowie Änderungen in Form und Farbe - sofern ausdrücklich nichts anderes vereinbart wird - bleiben vorbehalten und sind vom Kunden zu akzeptieren.
V. Lieferung
Die Lieferung erfolgt direkt ab Hersteller. Lieferzeitangaben sind grundsätzlich unverbindlich, soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes zwischen den Parteien bestimmt ist.
Der Ablauf bestimmter Lieferfristen und -termine befreit den Kunden, der vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen will, nicht davon, eine angemessene Frist zur Erbringung der Leistung (Nacherfüllungsfrist) zu setzen. Etwas anderes gilt nur, wenn der Termin zur Leistung ausdrücklich von uns (schriftlich) als verbindlich bezeichnet wurde. Teillieferungen sind in zumutbarem Umfang zulässig.
Die Lieferfrist verlängert sich angemessen - auch innerhalb eines Verzuges - bei Vorliegen höherer Gewalt und/oder bei Eintritt von unvorhergesehenen, nach Vertragsschluss eingetretenen Hindernissen, die wir nicht zu vertreten haben, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Lieferung des verkauften Gegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch dann, wenn solche Hindernisse bei unseren Vorlieferanten eintreten. Beginn und Ende derartiger Hindernisse werden dem Kunden baldmöglichst mitgeteilt. Der Kunde kann von uns die Erklärung verlangen, ob wir zurücktreten oder innerhalb einer angemessenen Nachfrist liefern möchten. Erklären wir uns nicht innerhalb einer Woche, kann der Kunde vom Kaufvertrag zurücktreten. Die Fristen verlängern sich um den Zeitraum, in dem der Kunde mit seinen Vertragspflichten - innerhalb einer laufenden Geschäftsbeziehung auch aus anderen Verträgen - in Verzug ist.
VI. Versandgefahr und Gefahrübergang
Versandweg und -mittel sind, wenn nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, unserer Wahl überlassen. Der Versand der Ware kann auf Wunsch und Kosten des Kunden auch versichert erfolgen. Der Versand der Ware erfolgt stets auf Rechnung und Gefahr des Kunden, soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart worden ist. Mit Übergabe der Ware an einen Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit Verlassen des Werkes geht die Gefahr auf den Kunden über. Gleiches gilt auch bei einer Frankolieferung. Wird der Versand auf Wunsch oder aus Verschulden des Kunden verzögert, so lagert die Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden. In diesem Fall steht die Anzeige der Versandbereitschaft dem Versand gleich.
VII. Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind zahlbar sofort, ohne jeden Abzug. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist sind wir berechtigt, vom Zeitpunkt des Verzuges an Zinsen in Höhe der banküblichen Zinsen für offene Kontokorrentkredite, mindestens jedoch in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes zu berechnen. Von Kaufleuten werden zumindest Zinsen ab Fälligkeit gemäß §§ 352, 353 HGB erhoben. Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen oder den sich bei dem Eigentumsvorbehalt ergebenden Pflichten nicht nach, stellt er seine Zahlungen ein oder wird über sein Vermögen das Insolvenz- oder Vergleichsverfahren eröffnet, so wird die gesamte Restschuld aus der Geschäftsverbindung fällig.
VIII. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung in unserem Eigentum.
Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern unter der Voraussetzung, dass die Forderungen aus dem Weiterverkauf wie folgt auf uns übergehen:
Der Kunde tritt hiermit bereits jetzt alle Forderungen mit sämtlichen Nebenrechten an uns ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen den Abnehmer oder gegen Dritte entstehen, gleichgültig, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft wird. Zur Einziehung dieser Forderungen ist der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt, jedoch verpflichten wir uns, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Der Kunde verpflichtet sich, auf unser Verlangen die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner an uns bekannt zu geben, alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen, die dazugehörigen Unterlagen auszuhändigen und seinen Schuldnern die Abtretung mitzuteilen. Wird die Ware zusammen mit anderen Waren, die nicht uns gehören, weiterverkauft, so gilt die Forderung des Kunden gegen den Abnehmer in Höhe des zwischen uns und dem Kunden vereinbarten Lieferpreises als abgetreten. Das Recht der Weiterveräußerung durch den Kunden erlischt im Falle der Zahlungseinstellung.
Der Kunde ist zur Verarbeitung der gelieferten Waren und deren Verbindung mit anderen Erzeugnissen im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes berechtigt. An den durch die Verarbeitung und bei Verbindung entstehenden Gegenständen erwirken wir zur Sicherung unserer genannten Ansprüche Miteigentum, das der Kunde hiermit überträgt. Der Kunde ist verpflichtet, die in unserem Eigentum stehenden Gegenstände sorgfältig zu verwahren. Der Umfang des Miteigentums bestimmt sich nach dem Verhältnis des Wertes, den unser Erzeugnis und der durch die Verarbeitung und Verbindung entstandene Gegenstand haben. Abgetretene Forderungen dienen als Sicherung aller vorgenannten Ansprüche. Zu anderen Verfügungen über die in dem Vorbehaltseigentum oder unserem Miteigentum stehenden Gegenstände oder über die an uns abgetretenen Forderungen ist der Kläger nicht berechtigt; Pfändungen und sonstige Rechtsbeeinträchtigungen der uns ganz oder teilweise gehörenden Gegenstände hat der Kunde unverzüglich mitzuteilen. Wir sind jederzeit berechtigt, die Herausgabe der uns gehörenden Waren zu verlangen, wenn der Kunde mit einer Zahlung in Verzug gerät oder sich seine Vermögenslage wesentlich verschlechtert. Machen wir von diesem Recht Gebrauch, so liegt - unbeschadet anderer zwingender Gesetzesbestimmungen - nur dann ein Rücktritt vom Vertrag vor, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherungen insoweit freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen, sofern diese noch nicht beglichen sind, um mehr als 25 % übersteigt.
IX. Gewährleistung
Die Gewährleistungsrechte des Kunden richten sich nach den allgemeinen gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Keine Gewährleistung wird übernommen für Schäden, die entstanden sind aus unsachgemäßer oder ungeeigneter Verwendung, fehlerhafter Inbetriebnahme oder Montage, natürliche Abnutzung, nachlässige oder fehlerhafte Verwendung, Nichtbeachtung der Wartungs- oder Betriebsanleitung sowie unsachgemäße Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen durch den Kunden oder Dritte.
Gewährleistung für Unternehmer im Sinne von § 14 BGB:
Ist der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, gilt für die Gewährleistungsansprüche des Kunden neben IX. Abs. 1 und 2 weiterhin Folgendes als vereinbart: soweit wir wegen eines Mangels Gewähr durch Nacherfüllung zu leisten haben, liegt die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung einer mangelfreien Sache erfolgt, bei uns. Für die Ersatzlieferung ist eine angemessene Frist zu gewähren. Der Kunde hat empfangene Waren unverzüglich auf Mängel, Beschaffenheit und gegebenenfalls auf zugesicherte Eigenschaften zu untersuchen. Offensichtliche Mängel müssen uns gegenüber unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Kalendertagen nach Lieferung der Ware schriftlich angezeigt werden, verdeckte Mängel sind ebenfalls unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Kalendertagen nach deren Bekanntwerden schriftlich anzuzeigen. Im Übrigen sind verdeckte Mängel spätestens bis zum Ablauf von 6 Monaten seit Lieferung schriftlich uns gegenüber schriftlich anzuzeigen. Für die Fristberechnung sind der Zeitpunkt der Anlieferung und der Tag des Eingangs des Rügeschreibens maßgeblich. Erfolgt die Mängelanzeige nicht fristgerecht, sind die Gewährleistungsrechte des Kunden bezogen auf den nicht rechtzeitig angezeigten Mangel ausgeschlossen. Dies gilt jedoch nicht, soweit wir den Mangel arglistig verschwiegen und/oder eine entsprechende Garantie übernommen haben.
X. Haftung
Soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, sind Schadensersatzansprüche des Kunden ausgeschlossen. Der vorstehende Haftungsausschluss gilt auch zugunsten unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen, sofern der Kunde Ansprüche gegen diese geltend macht. Ein sich aus den gesetzlichen Vorschriften ergebender Schadensersatzanspruch beschränkt sich der Höhe nach auf den Kaufpreis und auf solche Schäden, die durch die anderweitige Beschaffung der Ware entstehen, soweit diese angemessen sind. Für die durch Verschulden des Vorlieferanten verzögerte oder unterbliebene Lieferung (Unmöglichkeit) haben wir nicht einzustehen. Von dem unter § 10 Abs. 1 bestimmten Haftungsausschluss ausgenommen sind Schadensersatzansprüche aufgrund einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit und Schadensersatzansprüche aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrages notwendig sind. Von dem Haftungsausschluss ebenfalls ausgenommen ist die Haftung für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits, unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
XI. Verjährung
Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche des Kunden beträgt bei Verbrauchern bei neu hergestellten Sachen 2 Jahre, bei gebrauchten Sachen 1 Jahr. Gegenüber Unternehmern beträgt die Verjährungsfrist bei neu hergestellten Sachen 1 Jahr, bei gebrauchten Sachen 6 Monate. Die vorstehende Verkürzung der Verjährungsfrist gilt nicht für Schadensersatzansprüche des Kunden aufgrund einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit sowie für Schadensersatzansprüche aufgrund einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrages notwendig sind. Die vorstehende Verkürzung der Verjährungsfristen gilt ebenfalls nicht für Schadensersatzansprüche, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits, unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
XII. Aufrechnung
Ein Aufrechnungsrecht steht dem Kunden nur dann zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Der Kunde ist zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes nur dann befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen rechtlichen Verhältnis beruht.
XIII. Abtretungs- und Verpfändungsverbot
Die Abtretung oder Verpfändung von dem Kunden uns gegenüber zustehender Ansprüche oder Rechte ist ausgeschlossen, sofern wir nicht schriftlich zustimmen. Zu einer Zustimmung sind wir nur verpflichtet, wenn der Kunde ein berechtigtes Interesse an der Abtretung oder Verpfändung nachweist.
XIV. Datenschutz
Die für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses notwendigen Daten des Kunden werden gespeichert. Selbstverständlich werden alle Daten dabei streng vertraulich behandelt und die schutzwürdigen Belange des Kunden entsprechend den gesetzlichen Vorgaben berücksichtigt.
XV. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Für unsere vertraglichen Beziehungen mit dem Kunden gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Für Unternehmer ist Erfüllungsort und Gerichtsstand unser Sitz, unbeschadet jedoch unseres Rechts, an einem sonstigen gesetzlich zulässigen Gerichtsstand Klage zu erheben. Das Gleiche gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
XVI. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bedingungen sollen solche Regelungen treten, die dem wirtschaftlichen Zweck des Vertrages und der angemessenen Wahrung der beiderseitigen Interessen am Nächsten kommen.
Osnabrück, den 06.02.2019